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Einsprache / Richterliches Verbot Oeschinensee
Die Alpgenossenschaft Oeschinenholz möchte auf ihrem Grundstück, Nr. 47, Oeschinensee, Kandersteg, ein sehr umfangreiches richterliches Verbot errichten. Hier ist die Publikation des richterlichen Verbotes im Frutiger Anzeiger vom 17. August 2021: Richterliches_Verbot_Oeschinensee.jpg
Mit diesem Verbot - insbesondere, dass "Jegliches Betreten und Befahren des Grundstücks zu Fuss, mit Mountainbikes, Tourenskis oder Schneeschuhen" verboten ist - sind wir nicht einverstanden.
Daher haben wir als Verein, für alle unsere Mitglieder, Einsprache gegen dieses richterliche Verbot erhoben. Unsere Einsprache, inkl. Anhänge hier: Outdoor_Kandertal_Einsprache_Richterliches_Verbot_Oeschinensee.pdf